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Bereits vor Ausbildungsstart punkte sammeln

Vorlesungs­anerkennung für die Aktuar­ausbildung

Bereits während des Studiums können Sie die ersten Prüfungen für die spätere Aktuarausbildung absol­vieren. Inzwischen ist eine Vielzahl an Vorlesungen an deutschen Hochschulen entsprechend akkreditiert.

Während des Studiums ist es möglich, sich einzelne Fächer für die Ausbildung zum „Aktuar DAV“ / zur „Aktuarin DAV“ anrechnen zu lassen. Grundlage für die Anerkennung von Hochschulleistungen gemäß Prüfungsordnung (PO) 5 ist die Vereinbarung zwischen DAV und DGVFM. Erbrachte Hochschulleistungen können für die Prüfungsfächer des Grund- und Spezialwissens der DAV zum Erwerb des Titels „Aktuar DAV“ / „Aktuarin DAV“ anerkannt werden. Diese Vereinbarung beinhaltet die Ernennung von DAV- Vertrauensdozentinnen und DAV-Vertrauensdozenten, die für die Anerkennung von Prüfungsfächern an ihren Hochschulen verantwortlich sind.


Detailierte Informationen zur Anerkennung finden Sie auf der Webseite der DAV