Jobprofil Aktuar*in
Aktuar*innen sind Expert*innen der Steuerung und Bewertung von Risiken. Sie setzen sich unter anderem mit Entwicklungen an den Finanzmärkten oder mit Fragen zur finanziellen Vorsorge fürs Alter bzw. für den Pflegefall auseinander. Insoweit sind sie die Sicherheitsingenieur*innen der Versicherungswirtschaft. Schwerpunktmäßig beschäftigen sich Aktuar*innen mit Fragestellungen der Lebens-, der Schaden-, der Unfall- und der Krankenversicherung sowie der betrieblichen Altersversorgung.
Als Handwerkszeug verwenden die Aktuar*innen häufig komplexe Modelle, mit denen Entwicklungen der zukünftigen Wirklichkeit simuliert werden. Auf Basis mathematisch-statistischer Methoden können auf diese Weise Antworten auf schwierige Fragestellungen gefunden werden. Nur durch die Berechnungen der Aktuar*innen können Versicherungsunternehmen die Absicherung eines Risikos (z. B. Todesfall, Diebstahl, Erdbeben, Krankheitskosten) zu einer attraktiven Prämie anbieten.
Der Beruf Aktuar*in vermittelt Kompetenzen, die in zunehmendem Umfang in einer offenen, risikoreicheren Gesellschaft benötigt werden – in Versicherungsunternehmen, in der betrieblichen Altersversorgung, in der Kapitalanlage und überall dort, wo Risikoprozesse eine Rolle spielen. Die Verpflichtungen, die mit dieser Kompetenz verbunden sind, erfordern eine auf hohem Niveau angesiedelte Aus- und Weiterbildung sowie ein Standesrecht, das die seriöse Berufsausübung sicherstellt. Der Beruf des Aktuars zeichnet sich also durch ein hohes Maß an Verantwortung aus.
Gesellschaftsrelevante Aufgaben
Mit der Umsetzung der europäischen Lebensversicherungsrichtlinie 1994 wurde der Versicherungsmarkt liberalisiert. Bei der Umsetzung der europäischen Vorgaben in deutsches Recht sprach der deutsche Gesetzgeber ausdrücklich die Erwartung aus, dass mit dem Aufbau einer sich selbst regulierenden Standesorganisation, der Deutschen Aktuarvereinigung e.V., ein berufsständischer Rahmen für die (Verantwortlichen) Aktuare geschaffen wird. Dadurch sollte auch nach der Beendigung der staatlichen Tarifaufsicht eine seriöse, langfristige Finanzierung von Leistungsversprechen sichergestellt werden.
Der Verantwortliche Aktuar in der Lebens- und Krankenversicherung sowie in der betrieblichen Altersversorgung ist mit gesetzlichen Rechten und Pflichten ausgestattet, die wesentlich die Überprüfung der Finanzlage der Versicherungsunternehmen und Vorsorgeeinrichtungen betreffen, um die dauernde Erfüllbarkeit der Verpflichtungen gegenüber den Versicherungsnehmern sicherzustellen.