Das DAV Prüfungssystem
Das
Prüfungssystem der DAV orientiert sich an den folgenden Rahmenbedingungen:
Vermittlung
aktuarieller Kenntnisse und Methoden im
Grundwissen
Vermittlung
von vertiefenden Kenntnissen im Spezialwissen
drei
Jahre einschlägige Berufspraxis bis zur Aufnahme in die DAV; mindestens 2 Jahre
der Berufspraxis müssen im gewählten Gebiet des Spezialwissens liegen
Gleichwertigkeit
der deutschen Ausbildung auf internationaler Ebene durch die Akkreditierung bei
der International Actuarial Association (IAA)
Genaue Informationen zum Prüfungssystem finden Sie auf der Webseite der DAV
Neuerungen im Prüfungssystem ab 2023
Am 1. Mai 2023 ist die Prüfungsordnung 5 in Kraft getreten. Die Änderungen in der Prüfungsordnung dienen der Vereinfachung und Optimierung des organisatorischen Ablaufes der DAV- Ausbildung.
Die Aktualisierungen betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:
Verkürzung der Ausbildungszeit
Hochschulanerkennung auch im Spezialwissen möglich
Selbstverpflichtung der Prüflinge zur Einhaltung der berufsständischen Standesregeln
Das Grundwissen
Das Grundwissen vermittelt das Handwerkszeug, das angehende Aktuar*innen für ihre spätere Berufspraxis benötigen. Dazu gehören substanzielle Kenntnisse der Versicherungs- und Finanzmathematik, des Risikomanagements sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds. Im Konkreten besteht das Grundwissen aus folgenden Fächern:
Wirtschaftliches und rechtliches Umfeld
Angewandte Stochastik
Finanzmathematik und Risikobewertung
Versicherungsmathematik
Modellierung und Enterprise Risk Management
Unternehmenssteuerung
Darüber hinaus sind Pflichtseminare in den Fächern Professionalität und Kommunikation zu besuchen, hier müssen aber keine Prüfungen abgelegt werden.
Das Spezialwissen
Im anschließenden Spezialwissen fokussieren sich die Prüflinge auf eine der nachfolgenden Fachrichtung. Dabei erhalten sie auf Deutschland und ihr Spezialgebiet zugeschnittenes Know-how zu gesetzlichen Vorgaben, Marktbesonderheiten oder Produktspezifika. Zwei der Spezialwissenprüfungen müssen dabei aus einer der folgenden acht Spezialisierungen gewählt werden:
Neben diesen beiden Pflichtprüfungen gibt es zwei weitere Wahlpflichtprüfungen, die aus den bereits genannten Spezialisierungen frei zu wählen sind, d. h. die beiden Wahlpflichtprüfungen dürfen aus verschiedenen Spezialwissenfächern ausgewählt werden.