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Das Rüstzeug für den Aktuarberuf

Berufsbeglei­tende Ausbildung zum Traumberuf

Wie wird man Aktuar*in? Die eigentliche Aktuarausbildung erfolgt berufsbegleitend und gliedert sich in zwei Stufen – das Grundwissen und das Spezialwissen in einer Fachrichtung. 2018 startete ein neues Ausbildungssystem, das noch stärker als bisher den Schwerpunkt auf die Themen Risikomanagement und Big Data legt.

Detailierte Informationen zum Prüfungssystem finden Sie auf der Webseite der DAV

Das DAV Prüfungssystem

Das Prüfungssystem der DAV orientiert sich an den folgenden Rahmenbedingungen:

  • Vermittlung aktuarieller Kenntnisse und Methoden im Grundwissen

  • Vermittlung von vertiefenden Kenntnissen im Spezialwissen

  • drei Jahre einschlägige Berufspraxis bis zur Aufnahme in die DAV; mindestens 2 Jahre der Berufspraxis müssen im gewählten Gebiet des Spezialwissens liegen

  • Gleichwertigkeit der deutschen Ausbildung auf internationaler Ebene durch die Akkreditierung bei der International Actuarial Association (IAA)


Genaue Informationen zum Prüfungssystem finden Sie auf der Webseite der DAV

Neuerungen im Prüfungssystem ab 2023

Am 1. Mai 2023 ist die Prüfungsordnung 5 in Kraft getreten. Die Änderungen in der Prüfungsordnung dienen der Vereinfachung und Optimierung des organisatorischen Ablaufes der DAV- Ausbildung. 

Die Aktualisierungen betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:

  • Verkürzung der Ausbildungszeit

  • Hochschulanerkennung auch im Spezialwissen möglich

  • Selbstverpflichtung der Prüflinge zur Einhaltung der berufsständischen Standesregeln

Das Grundwissen

Das Grundwissen vermittelt das Handwerkszeug, das angehende Aktuar*innen für ihre spätere Berufspraxis benötigen. Dazu gehören substanzielle Kenntnisse der Versicherungs- und Finanzmathematik, des Risikomanagements sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds. Im Konkreten besteht das Grundwissen aus folgenden Fächern:

  • Wirtschaftliches und rechtliches Umfeld

  • Angewandte Stochastik

  • Finanzmathematik  und  Risikobewertung

  • Versicherungsmathematik

  • Modellierung und Enterprise Risk Management

  • Unternehmenssteuerung

Darüber hinaus sind Pflichtseminare in den Fächern Professionalität und Kommunikation zu besuchen, hier müssen aber keine Prüfungen abgelegt werden.

Das Spezialwissen

Im anschließenden Spezialwissen fokussieren sich die Prüflinge auf eine der nachfolgenden Fachrichtung. Dabei erhalten sie auf Deutschland und ihr Spezialgebiet zugeschnittenes Know-how zu gesetzlichen Vorgaben, Marktbesonderheiten oder Produktspezifika. Zwei der Spezial­wissen­prüfungen müssen dabei aus einer der folgenden acht Spe­ziali­sierungen ge­wählt werden:

  • Lebensversicherung

  • Krankenversicherung

  • Pensionen

  • Schadenversicherung

  • Investment

  • Bausparen

  • Enterprise Risk Management (ERM)

  • Actuarial Data Science

  • Rechnungslegung und Regulierung

Neben diesen beiden Pflichtprüfungen gibt es zwei weitere Wahlpflichtprüfungen, die aus den bereits genannten Spezialisierungen frei zu wählen sind, d. h. die beiden Wahlpflichtprüfungen dürfen aus verschiedenen Spezialwissenfächern ausgewählt werden. 





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