Das Ausbildungssystem ab 2021
Am 1. Januar 2021 ist die Prüfungsordnung 4.1 in Kraft getreten. Die Änderungen in der Prüfungsordnung dienen der Vereinfachung und Optimierung des organisatorischen Ablaufes der DAV- Ausbildung.
Die Aktualisierungen betreffen im Wesentlichen folgende Punkte:
Anpassung und Harmonisierung der Zulassungsvoraussetzungen in Mathematik und Stochastik
Zusatzqualifikation zur*zum Sachverständigen IVS ab 2021 mit vier anstatt wie bisher fünf Prüfungen möglich
Erweiterung des Spezialwissens um jeweils ein drittes Fach in den Zusatzqualifikationen (CADS, CERA und IVS)
Darüber hinaus wurde eine Flexibilisierung und Modularisierung des Ausbildungs- und Prüfungssystems beschlossen, damit die Prüfungsreihenfolge inhaltlich noch besser an das individuelles Arbeitsumfeld der Teilnehmenden angepasst werden kann.
Auf der Webseite der Deutschen Aktuarvereinigung e. V. (DAV) finden Sie weitere Informationen dazu.
Das Ausbildungssystem ab 2018
Auch künftig werden die meisten Hochschulabsolvent*innen die zumeist dreijährige Aktuarausbildung berufsbegleitend zu Beginn ihrer Berufslaufbahn absolvieren. Mit Beginn des neuen Jahres wird die Ausbildung aber grundlegend reformiert. Ziel der neuen Prüfungsordnung ist es, die zukünftigen Aktuar*innen auf das veränderte Arbeitsumfeld durch Solvency II, die zunehmende Digitalisierung und die erweiterten Anforderungen an das Risikomanagement vorzubereiten. Zudem wird mit dem zweistufigen System die internationale Vergleichbarkeit sowie die Praxisrelevanz der Ausbildung weiter erhöht und die Anerkennung der deutschen Ausbildung vereinfacht.
Das neue Prüfungssystem der DAV untergliedert sich in zwei Stufen: Sechs Fächer im Grundwissen sowie vier Fächer im Spezialwissen. Das neue System „6+4“ bietet den Ausbildungsteilnehmer*innen, bei gleichbleibender Prüfungsanzahl, ein größeres Spektrum an Themen sowie die Möglichkeit der intensiveren Spezialisierung in einem Fachbereich.
Das Grundwissen
Das Grundwissen vermittelt das Handwerkszeug, das angehende Aktuar*innen für ihre spätere Berufspraxis benötigen. Dazu gehören substanzielle Kenntnisse der Versicherungs- und Finanzmathematik, des Risikomanagements sowie des wirtschaftlichen und rechtlichen Umfelds. Im Konkreten besteht das Grundwissen aus folgenden Fächern:
Darüber hinaus sind Pflichtseminare in den Fächern Professionalität und Kommunikation zu besuchen, hier müssen aber keine Prüfungen abgelegt werden.
Das Spezialwissen
Im anschließenden Spezialwissen fokussieren sich die Prüflinge auf eine der nachfolgenden Fachrichtung. Dabei erhalten sie auf Deutschland und ihr Spezialgebiet zugeschnittenes Know-how zu gesetzlichen Vorgaben, Marktbesonderheiten oder Produktspezifika. Zwei der Spezialwissenprüfungen müssen dabei aus einer der folgenden acht Spezialisierungen gewählt werden:
Neben diesen beiden Pflichtprüfungen gibt es zwei weitere Wahlpflichtprüfungen, die aus den bereits genannten Spezialisierungen frei zu wählen sind, d. h. die beiden Wahlpflichtprüfungen dürfen aus verschiedenen Spezialwissenfächern ausgewählt werden. Die Fächer Actuarial Data Science III, Enterprise Risk Management III und Pensionen III können ausschließlich als Wahlpflichtfächer und nicht im Rahmen der Spezialisierung absolviert werden.
Weitere Informationen zur Ausbildung zum Aktuar DAV / zur
Aktuarin DAV finden Sie auf der Website
www.aktuar.de.