Ausbildungsvoraussetzungen und Zulassung zur Prüfung
Voraussetzung für die Zulassung zur Prüfung zum Aktuar DAV / zur Aktuarin DAV ist eine abgeschlossene mathematische Ausbildung (Mathematik oder vergleichbar, z.B. Physik, Statistik, etc. ) an einer Hochschule in Deutschland durch Diplom- oder Staatsexamensabschluss, Bachelor- oder Masterabschluss mit mindestens 90 Credit Points gemäß ECTS in mathematischen Prüfungsleistungen. Können diese Voraussetzungen nicht erfüllt werden, so ist eine Zulassungsprüfung in Mathematik erforderlich.
Eine weitere Voraussetzung ist der Nachweis über Grundkenntnisse in Stochastik mit mindestens 30 Credit Points gemäß ECTS in stochastischen Prüfungsleistungen. Können diese Grundkenntnisse nicht belegt werden, so ist eine Zulassungsprüfung in Stochastik abzulegen.
Beide Zulassungsprüfungen müssen zeitlich vor den Prüfungen des Grundwissens liegen. Hierüber entscheidet jeweils die Zulassungskommission der DAV.
Weitere Informationen zu den genauen Zulassungsmodalitäten finden Sie auf der Website der DAV.